Helfen Sie Österreich eine vernünftige Entscheidung zu treffen!
Derzeit sorgt eine ungewollte Gesetzeslücke für große Schwierigkeiten für viele Tiere, Tierphysiotherapeuten, Tierbesitzer und Tierärzte in Österreich.
Im Humanbereich
sind Physiotherapeuten den Ärzten unterstellt und dürfen kranke Menschen behandeln.
Voraussetzung:
- staatlich anerkannte Ausbildung/Prüfung
- Diagnose und Überweisung durch den behandelnden Arzt
Im Veterinärbereich
dürfen Tierphysiotherapeuten nicht am kranken Tier arbeiten,
denn kranke Tiere darf laut Tierärztegesetz nur der Tierarzt behandeln.
- Es gibt keine staatlich reglementierte Prüfung für Tierphysiotherapeuten, sondern nur die Prüfungen der jeweiligen freien Ausbildungsinstitute und die der Veterinärmedizinischen Universität Wien zur physiotherapeutischen Hilfskraft.
- Eine Ausübung des Berufes des Tierphysiotherapeuten am kranken Tier ist momentan nicht erlaubt, was bedeutet, dass nur gesunde Tiere Massagen erhalten dürfen.
Die fehlende Prüfungsregulierung und somit auch fehlende Qualitätssicherung des Berufes hat dazu geführt, dass neben den seriös bisher arbeitenden Therapeuten auch Schindluder getrieben wird.
Deshalb fühlte sich die Tierärztekammer nun gezwungen hart durchzugreifen um Tiere und Menschen zu schützen und zeigte selbstständig arbeitende Tierphysiotherapeuten (auch wenn diese Diagnose und Überweisung und enge Zusammenarbeit mit dem Veterinär vorweisen konnten)
sowie Tierphysiotherapeuten ausbildende Institute an.
Viele, sogar langjährig tätige Therapeuten stehen vor dem wirtschaftlichen Ruin, weil dies einem Berufsverbot gleichkam.
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat daher am 7.3.14 einen Erlass herausgegeben in dem klargestellt wird:
Ein Heranziehen von Hilfspersonen ist zulässig, sofern sich diese an die Anordnungen des Tierarztes halten. Sie stehen unter dessen ständiger Aufsicht.
„Der Begriff „ständige Aufsicht“ ist im Tierärztegesetz nicht näher definiert und daher richtet sich die Kontinuität und räumliche Nahebeziehung der Aufsichtsausübung nach den Regeln der tierärztlichen Kunst und muss den Umständen des Einzelfalles (Gefahrenpotential, Kenntnisstand und Zuverlässigkeit der Hilfsperson etc.) angepasst werden.
Ständige Aufsicht bedeutet nicht, dass der Tierarzt/die Tierärztin permanent körperlich anwesend oder räumlich nahe sein muss bzw. in jedem Fall jederzeit in der Lage sein muss, unmittelbar physisch einzugreifen. Die erforderliche Intensität der Aufsicht kann nicht pauschal festgelegt werden, sondern ist differenziert nach Art der Tätigkeit sowie Ausbildung, Erfahrung und Zuverlässigkeit der Hilfsperson zu beurteilen.
Wenn Personen im Rahmen von freien Gewerben (Tierenergetik, Tiermassage) Tätigkeiten an Tieren anbieten, so geht das Bundesministerium für Gesundheit davon aus, dass diese Personen Tierbesitzerinnen/Tierbesitzer, welche ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen wollen, bereits beim Verdacht einer Erkrankung der ihnen vorgestellten Tiere an Tierärztinnen/Tierärzte verweisen.
In der Folge können diese Personen dann nach tierärztlicher Untersuchung und Therapieanordnung aber zur Mithilfe herangezogen werden.“ so das BMG.
Somit ist zwar im Verwaltungsrecht geklärt, wie momentan eine Zusammenarbeit zwischen Tierphysiotherapeut und Tierarzt auszusehen hat, aber die Justiz sieht den Fall anders und hat in mehreren Urteilen Tierphysiotherapeuten jede Arbeit am kranken Tier untersagt. Nur ein Tierarzt persönlich dürfe Hand anlegen.
Alles basiert darauf, dass es derzeit in Österreich nur einen anerkannten Veterinärberuf , den des Tierarztes, gibt.
Das Tierärztegesetz stammt von 1975.
Damals gab es noch keine Tierphysiotherapie.
Es gab auch noch keine Kunsthüften für Tiere und damit auch noch keine Notwendigkeit z.B. Hunden und Katzen mit einer Physiotherapie „auf die Beine zu helfen“.
Daher ist es nicht verwunderlich, dass das Behandeln und Therapieren von Tieren ausschließlich dem Veterinär erlaubt wurde.
Im Humanbereich hat sich die Notwendigkeit gestellt den Beruf des Physiotherapeuten auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, da auch hier im Laufe der Zeit der Bedarf anstieg.
Es besteht daher dringender Handlungsbedarf diese Gesetzeslücke auch im Tierbereich zu schließen und entweder einen neuen Veterinärberuf der Tierphysiotherapeuten zu schaffen, oder das Tierärztegesetz so abzuändern, dass Tierphysiotherapeuten als Hilfesteller nach der Diagnose des Veterinärs selbstständig arbeiten dürfen.
Dabei ist es enorm wichtig, nur gut ausgebildete Physiotherapeuten am Tier arbeiten zu lassen.
In Anlehnung an den Humanbereich ist eine Qualitätssicherung unerlässlich und es muss dieser Berufsgruppe zugestanden werden ihrer Arbeit selbstständig nachgehen zu dürfen.
Eine staatlich reglementierte Prüfung als Arbeitsbedingung würde umgehend die Spreu vom Weizen trennen.
Die Spitze der österreichischen Tierärztekammer trat dieser Idee bis zu den Neuwahlen 2013 sehr wohlwollend entgegen und duldete zumindest zwischen 2005 und 2012 selbstständige Tierphysiotherapeuten unter gewissen Kriterien, wie z.B. zwingende Diagnose und Zuweisung des Veterinärs, sowie enge Absprachen mit dem behandelnden Tierarzt, was zu einer guten Zusammenarbeit führte.
Im Herbst 2013 kam es zu einem Kurswechsel der Tierärztekammer:
Obwohl viele Tierphysiotherapeuten seit Jahren in diesem Sektor arbeiten, ihre Familien davon ernähren und eine wichtige Hilfestellung für Tiere, deren Halter und Veterinäre geworden sind, wurden sie von der Tierärztekammer ohne vorangegangene Gespräche angezeigt.
Man sorge sich auf Grund der fehlenden Qualitätssicherung um die haftenden Veterinäre, die vielen Anbieter für Tierphysiotherapie würden eine wirtschaftliche Konkurrenz für die Tierärzte darstellen und der Bedarf werde herbeigeredet.
Selbstständige Tierphysiotherapeuten könne man sich nicht vorstellen, man wolle jedoch ab Herbst 2014 wieder ein Ausbildungsangebot zur tierphysiotherapeutischen Hilfskraft an der Veterinärmedizinischen Universität Wien anbieten, so die Kammer.
Viele niedergelassene Tierärzte wollen jedoch wie bisher mit den Tierphysiotherapeuten zusammenarbeiten, betonen ausdrücklich, dass diese eine Bereicherung ihres Angebotes für den Kunden darstellen und dass sie keinerlei Konkurrenzgedanken hegen.
Als Tierphysiotherapeuten sind wir dringend auf eine gute Zusammenarbeit mit den Tierärzten angewiesen.
Ihre Diagnose bildet die Grundlage unserer Arbeit am Tier.
Durch Absprachen im Verlauf der Physiotherapie wird ihr Rat immer wieder eingeholt. Durch die Rücküberweisung mit Kontrolltermin erhalten sie ein nützliches Feedback bzgl. der Entwicklung Ihres Patienten z.B. nach Operationen am Bewegungsapparat.
Der Bedarf an Physiotherapie für Tiere ist groß und wächst stetig.
Es gibt derzeit neben den Tierphysiotherapeuten einige Veterinäre mit einer Zusatzausbildung im physiotherapeutischen Bereich und auch einige wenige (ca. 7) Fachtierärzte für Physio und Rehabilitation in Österreich, jedoch können diese allein den Bedarf nicht decken.
Tierbesitzer fahren oft 2-3h zu einem Therapeuten!